Arbeitsrecht

Schwerpunkt auf diesem Gebiet ist die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor den jeweiligen Arbeitsgerichten.

Entscheidendes Kriterium für den Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht. Dies kann zum einen von der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses oder von der Anzahl der Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb abhängen. Besondere Bedingungen gelten für sog. “Tendenzbetriebe" (z. B. Presseorgane, Radio- und Fernsehsender oder andere Massenmedien, Kirchen oder sonstige Religionsgemeinschaften).

Zu unterscheiden ist zwischen einer betriebsbedingten Kündigung, einer krankheitsbedingten Kündigung und einer verhaltensbedingten Kündigung, wobei im letzteren Falle sowohl eine ordentliche Kündigung, als auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommt. Häufig ist hierfür eine vorausgegangene Abmahnung erforderlich. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die jeweiligen gesetzlichen und tarifvertraglichen Kündigungsfristen zu beachten.

Neben dem Kündigungsschutz ist auch die Geltendmachung von Lohnforderungen, Gehaltsansprüchen und Urlaubsansprüchen sowie Urlaubsabgeltungsansprüchen häufig Gegenstand von Arbeitsgerichtsprozessen. Besondere Erfahrungen konnten wir mit Sanierungen von mittelständischen Unternehmen und den sich daraus ergebenden speziellen arbeitsrechtlichen Maßnahmen sammeln.

Die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) und die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen haben in letzter Zeit erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht gehabt, das zwischenzeitlich stark vom IT-Recht beeinflusst wird.

Bitte schauen Sie sich den interessanten "Ratgeber Abmahnung im Bereich Arbeitsrecht" vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. an.