Markenrecht
Das Markenrecht (häufig wird auch der Begriff „Kennzeichenrecht“ verwendet) ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (Markengesetz – MarkenG) geregelt.
Es umfasst zunächst den Schutz der eigentlichen Marken, die bestimmte Waren und Dienstleistungen von Unternehmen kennzeichnen.
Des weiteren schützt es geschäftliche Bezeichnungen, also die Firma oder das Firmenlogo eines Unternehmens und sog. „Werktitel“ (Namen und Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken etc.).
Schließlich sind auch geographische Herkunftsangaben (z. B. Nürnberger Lebkuchen, Pfälzer Leberwurst, Bordeaux-Wein) geschützt.
Ein Markenschutz kann erteilt werden durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt und zwar für Marken, die nur in Deutschland gültig sein sollen oder durch Eintragung einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum/European Union Intellectual Property Office (EUIPO) in Alicante, soweit Markenschutz im gesamten Gebiet der EU gewünscht ist. Schließlich steht die Registrierung einer IR-Marke bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf zur Verfügung, insbesondere wenn es um Markenschutz außerhalb der EU geht.
Bei solchen Marken, die durch Eintragung entstanden sind, spricht man von „Registermarken“.
Ein Markenschutz kann aber auch entstehen durch Benutzung eines Kennzeichens im Geschäftsverkehr, wenn diese Benutzung so intensiv ist, dass das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erlangt hat.
Die Marke selbst kann aus Wörtern, Bildern, Buchstaben, Ziffern etc. oder aus einer Kombination dieser Elemente bestehen.
Ein wirksamer Markenschutz gibt dem Kennzeicheninhaber das Recht, eine unbefugte und damit rechtswidrige anderweitige Verwendung (z. B. durch Wettbewerber) zu verbieten und für bereits erfolgte Rechtsverletzungen Schadensersatz zu verlangen.
Die Bedeutung des Markenrechts kann heute gar nicht mehr überschätzt werden.
Häufig stellen eingeführte Marken oder Unternehmenskennzeichen einen sehr wertvollen oder sogar den wertvollsten Teil der Unternehmensaktiva dar.
Jahrzehntelang war „Coca-Cola“ die wertvollste Marke der Welt, deren Wert auf viele Milliarden Dollar taxiert wurde. In den letzten Jahren haben andere berühmte Marken, wie z. B. „Google“, „Apple“, „Facebook“, „Microsoft“ oder „Amazon“ wertmäßig gleichgezogen oder haben den einstigen Spitzenreiter sogar überflügelt.
Das komplexe Gebiet des Kennzeichen- und Markenrechts, das dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet ist, ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei. Hier werden Sie kompetent beraten und vertreten.