Verkehrsunfälle/ Schadensregulierung
Die Regulierung von Verkehrsunfallschäden und anderen Schadensfällen ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Da die Versicherungsgesellschaften in ihrer Schadensabwicklung immer restriktiver werden und auch die Rechtsprechung in letzter Zeit die Rechte der Geschädigten teilweise eingeschränkt hat (z. B. bei der Schadensabrechnung auf Gutachtensbasis), ist eine kompetente anwaltliche Vertretung hier unerlässlich.
Dies gilt umso mehr als dem juristischen Laien neben den üblichen Schadenspositionen (z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung, merkantiler Minderwert bzw. Wertminderung, Schmerzensgeld oder beschädigte Bekleidung) andere Schadensarten – wie der sog. „Haushaltsführungsschaden“ - oft gar nicht bekannt sind. Kam es durch den Unfall zu Verletzungen, lassen sich gerade hier neben Schmerzensgeld und dem Ersatz von Heilbehandlungskosten oft hohe zusätzliche Entschädigungsbeträge erzielen.
Die Versicherungsgesellschaften bieten den Geschädigten häufig an, das Fahrzeug in deren Partnerwerkstätten reparieren zu lassen. Grundsätzlich ist der Geschädigte jedoch frei in seiner Entscheidung, ob, wo und wie er den Schaden reparieren lässt.
Zur Feststellung der Schadenhöhe am Fahrzeug, insbesondere wenn die Vermutung eines Totalschadens nahe liegt, ist es angezeigt, einen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Ab einer Schadenhöhe von 750,00 € hat der Geschädigte das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl.
Ist der Kfz-Unfall unverschuldet und die gegnerische Versicherung zur Regulierung verpflichtet, so hat die Versicherung im Übrigen auch das gesamte Honorar des schadensregulierenden Rechtsanwalts zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt erst beauftragt wird, nachdem die Schuldfrage bereits geklärt ist und die gegnerische Versicherung ihre Haftung anerkannt hat.