Urheberrecht
Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
Es befasst sich mit dem Schutz geistigen Eigentums.
Darunter fallen prinzipiell alle Formen persönlich geistiger Schöpfung z. B. Werke der Literatur, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der bildenden Kunst und der Baukunst, Lichtbildwerke, aber auch einfache Lichtbilder, Filmwerke sowie Werke der Wissenschaft einschließlich technischer Zeichnungen und Darstellungen.
Die Bedeutung des Urheberrechts ist in der Vergangenheit u.a. durch den Plagiatsfall des Freiherrn zu Guttenberg ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.
Bei einem Plagiat hat der Verletzer ein geschütztes Werk kopiert, um es profitabel zu nutzen.
Dies stellt eine klassische Form der Urheberrechtsverletzung dar.
In der Praxis der letzten Jahre haben andere Verletzungsformen mehr an Bedeutung erlangt, bspw. Urheberrechtsverletzungen, die über sog. „Peer-to-Peer-Systeme“ oder “Filesharingsysteme” (Internettauschbörsen) begangen werden, indem Interessierten ermöglicht wird, insbesondere Musiktitel, Filme und Computerspiele zum Zwecke der Vervielfältigung öffentlich zugänglich zu machen.
Dies hat eine Reihe von Abmahnanwälten auf den Plan gerufen, die solche Urheberrechtsverletzungen zum Anlass nehmen, teilweise unverhältnismäßig hohe Forderungen zu stellen.
Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche dieser Art stehen wir Ihnen, ebenso wie bei Urheberrechtsverletzungen zu Ihrem Nachteil, in Ihrer Rolle als Musiker, Schriftsteller, Maler, Fotograf, Designer, Architekt, Softwareentwickler oder Künstler im weitesten Sinne, mit der Erfahrung aus einer Vielzahl von erfolgreich bearbeiteten Urheberrechtsfällen gerne zur Verfügung.